Dirk Henning Tönnesmann

Rechtsanwalt / Insolvenzverwalter

 

Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1985 war er Partner der Anwaltssozietät  Dr. Lukanow & Tönnesmann. Seit 2011 führt Rechtsanwalt Tönnesmann die Kanzlei als Einzelunternehmen.

 

Neben der bestehenden zivil- und wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei war Rechtsanwalt Tönnesmann schon seit 1985 in zunehmendem Maße auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig und als Verwalter mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren (Konkurs- und Vergleichsverfahren) befasst.

 

Die Verwaltung und Abwicklung von Insolvenzverfahren sowie die anwaltliche Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts wurden seither konsequent zum Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit ausgebaut. Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahre 1999 wird Rechtsanwalt Tönnesmann regelmäßig von mehreren Insolvenzgerichten als Insolvenz-verwalter eingesetzt, darunter die Amtsgerichte Köln, Bonn, Aachen und Siegen.

 

Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen stehen immer schon die Erhaltung und Sanierung der Unternehmen im Vordergrund. Hierbei blickt unsere Kanzlei auf die Erfahrung vieler erfolgreicher Verfahrensabwicklungen zurück, bei denen bestehende Sanierungs-möglichkeiten optimal umgesetzt und jeweils eine bestmögliche Befriedigung der beteiligten Gläubiger erreicht wurden.

 

Fachbereiche

 

• Insolvenzrecht

• Insolvenzverwaltung

• Wirtschaftsrecht

• Arbeitsrecht

 

Berufsverbände

Mitgliedschaften:

 

• Rechtsanwaltskammer Köln

• Forum Insolvenzrecht, Dresden

• Arbeitskreis

  für Insolvenzwesen e.V., Köln

Fachbereiche

 

• Familienrecht

• Immobilien- und Mietrecht

• Arbeitsrecht

• Insolvenz- und Wirtschaftsrecht

 

Berufsverbände Mitgliedschaften:

 

• Deutscher Anwalt Vereins (DAV)

• Deutscher Familiengerichtstag

  (DFGT)

• Arbeitsgemeinschaft Familien- und

  Erbrecht (ArGe FamR)

• Arbeitsgemeinschaft der

  Fachanwälte

  für Arbeitsrecht (ArGe ArbR)

• Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und

  WEG (ArGe MietR)

Martina C. Große-Wilde

Rechtsanwältin / Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Rechtsanwältin Große-Wilde ist seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 1992 bis 1994 war sie auch Geschäftsführerin und Beraterin des Haus und Grund e. V. in Bad Honnef. Seit 1995 ist sie Partnerin der Anwaltskanzlei Große-Wilde und Partner GbR in Bonn.

 

Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Bereich des Immobilien- und Mietrechts und des Familienrechts. Aufgrund langjähriger Erfahrung und der Kooperation mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und ausländischen Kollegen können auch Fälle mit unternehmerischem Vermögen oder mit Auslandsberührung optimal bearbeitet werden. Daneben berät und vertritt sie regelmäßig Mandanten im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht.

 

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie auch als Autorin von fachbezogenen Veröffentlichungen hervorgetreten. Sie hält regelmäßig Vorträge zu Themen ihrer Tätigkeitsgebiete.

 

Kooperationspartner

Franz M. Große-Wilde

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Rechtsanwalt Große-Wilde ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Von 1986 bis 1994 war er Partner einer Anwaltssozietät in Bad Honnef. Seit 1995 ist er Partner der Anwaltskanzlei Große-Wilde und Partner GbR in Bonn. Er ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde, Vorsitzender von Ratwerk e.V. und Vorsitzender von FachanwaltBau e. V.

 

Er berät Unternehmen und Unternehmer in wirtschaftsrechtlichen Fragen aller Art. Im Schnittbereich von Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht berät er bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Ebenso ist er bei Nachlassabwicklungen und bei der Abfassung von Testamenten tätig. Daneben berät und vertritt er Gesellschafter und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften im Zusammenhang mit Sanierung und Insolvenzen. Als Spezialist für Baurecht berät und vertritt er Handwerks- und Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften, aber auch private Bauherren.

 

Rechtsanwalt Große-Wilde ist Herausgeber und Mitautor des „Deutschen Erbrechtskommentars“. Er schreibt regelmäßig Fachaufsätze für die Fachzeitschriften "Erbrecht effektiv" (IWW-Verlag), "Monatsschrift für Deutsches Recht" und "GmbH-Steuerberater" (Verlag Otto Schmidt) und hält Fachvorträge für Rechtsanwälte.

 

Fachbereiche

 

• Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

• Erbrecht

• Bau- und Architektenrecht

• Insolvenzrecht

 

Berufsverbände Mitgliedschaften:

 

• Deutscher Anwalt Vereins (DAV)

• Deutsche Gesellschaft für

  Erbrechtskunde (DGE)

• Deutsche Vereinigung für Erbrecht

  und Vermögensnachfolge (DVEV)

• Arbeitsgemeinschaft Erbrecht

  (ArGe Erbrecht)

• Arbeitsgemeinschaft Baurecht

  (ArGe Baurecht)

 

Mit den Rechtsanwälten Franz M. Große-Wilde und Martina Große-Wilde (www.grosse-wilde-bonn.de) besteht eine feste Kooperationspartnerschaft, über die wir neben der zentralen Kanzlei in Euskirchen zusätzlich am Standort Bonn präsent sind und weitere wichtige Rechtsgebiete professionell abdecken können. Zwischen den Kooperationspartnern bestehen neben der fachlichen Zusammenarbeit auch verbindliche wechselseitige Vertretungsregelungen.

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